Doping ist ein sehr sensibles Thema in allen Sportarten.
Generell sollten sich alle Aktiven in der Sparte Kegeln Classic über die in Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen informieren, um bei Qualifikation zu "Österreichischen Staatsmeisterschaften" und "Österreichischen Meisterschaften" auf etwaige Dopingkontrollen vorbereitet zu sein.
Alle im ÖSKB gemeldeten SportlerInnen der sind verpflichtet, sich an die Anti-Doping-Gesetze zu halten.
Jeder Qualifizierte zu ÖStMS und ÖMS (alle Klassen - von U-10 bis Ü-60) muss die "Anti-Doping-Erklärung" (ADE) abgeben.
Änderungen im Anti-Doping-Bundesgesetz per 1. Jänner 2010
Als wesentliche Änderung wurde die Verankerung der Anti-Doping-Bestimmungen im Strafrecht, Berufsrecht und Arzneimittelgesetz eingeführt. Link: Zusammenfassung Änderung ADBG - NADA 2010
Für uns wichtige NEUREGELUNG ist die Vorgangsweise für "medizinische Ausnahmegenehmigungen" (TUE).
Laut § 8 des Anti-Doping Bundesgesetzes idF BGBl 146/2009 werden seit 1.1.2010 "Medizinische Ausnahmegenehmigungen" (TUE) nur mehr für Testpoolsportler (d.h. NationalteamspielerInnen) ausgestellt.
Für Sportler, die keinem Testpool angehören gilt, dass der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung erst im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontrollverfahren gestellt werden kann.
Die Ausnahmegenehmigung ist von der NADA nur dann zu erteilen, wenn die Einnahme vom Arzneimittel mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung einer verbotenen Methode zum Zeitpunkt der Probennahme medizinisch indiziert und durch medizinische Befunde belegt war (retroaktives Verfahren).
(Nähere Infos unter www.nada.at).
Unter http://www.nada.at/medizin/medikamentenabfrage ist jedes in Österreich erhältliche Medikament angeführt.
Verbotene Medikamente bzw. Medikamente, für die eine TUE erforderlich ist, sind mit "STOP" gekennzeichnet.
Gesetzliche Grundlagen:
Link: Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (30. Bundesgesetz, ausgegeben am 20. Juni 2007)
Link: Novelle zu Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (115. Bundesgesetz, ausgegeben am 8. August 2008)
Link: Bundesgesetzblatt (146. Bundesgesetz, ausgegeben am 30. Dezember 2009)
Ansprechpartner für alle Aktiven Kegeln Classic:
ÖSKB-Passreferat z.H. Herrn Pummer Heinz
1150 Wien, Huglgasse 13-15/2/2/6